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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06   

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https://dejure.org/2006,2084
VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06 (https://dejure.org/2006,2084)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 S 547/06 (https://dejure.org/2006,2084)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 (https://dejure.org/2006,2084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung durch eine sachlich unzuständige Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines drittbetroffenden Nachbarn auf Aufhebung der durch eine sachlich unzuständige Behörde erteilten Baugenehmigung; Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde im Falle eines Vorhabens der an sich zuständigen Gemeinde als Baurechtsbehörde

  • Judicialis

    LBO § 5; ; LBO § 48 Abs. 2; ; LBO § 55 Abs. 2; ; LVwVfG § 44; ; LVwVfG § 46

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt, Baurecht Verwaltungsverfahren, Baurecht Nachbarschutz - Baugenehmigung, Sachliche Zuständigkeit, Vorhaben der Gemeinde, Nichtigkeit, Drittschutz, Präklusion

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsakt, Baurecht Verwaltungsverfahren, Baurecht Nachbarschutz - Baugenehmigung, Sachliche Zuständigkeit, Vorhaben der Gemeinde, Nichtigkeit, Drittschutz, Präklusion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung durch falsche Behörde: Nachbarklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 215
  • NVwZ-RR 2007, 82
  • NZBau 2006, 502
  • VBlBW 2006, 314
  • DVBl 2006, 854 (Ls.)
  • DÖV 2006, 656
  • BauR 2006, 1291
  • BauR 2006, 1795 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 595 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1982 - 3 S 108/82

    Unterlassung der Sportplatzbenutzung bei eingeschalteter Flutlichtanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Erteilt die Gemeinde in einem solchen Fall als untere Baurechtsbehörde eine Baugenehmigung, hat dies die Nichtigkeit der Baugenehmigung jedenfalls nicht zur Folge (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.1982 - 3 S 108/82 -, VBlBW 1983, 25).

    Insofern lässt sich der Fall auch nicht mit jenen vergleichen, in denen eine Gemeinde sich gleichsam selbst eine Baugenehmigung erteilt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.1982 - 3 S 108/82 -, VBlBW 1983, 25).

  • VGH Bayern, 13.08.1996 - 20 CS 96.2369
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Ein drittbetroffener Nachbar kann - jedenfalls in Fällen, in denen Ermessenserwägungen nicht anzustellen sind - die Aufhebung einer Baugenehmigung nicht allein deshalb verlangen, weil sie von einer sachlich unzuständigen Behörde erteilt worden ist (entgegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.1996 - 20 CS 96.2369 -, BayVBl. 1997, 51).

    Das Verwaltungsgericht hat diese Frage bejaht (vgl. in diesem Sinne auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.1996 - 20 CS 96.2369 -, BayVBl. 1997, 51; Sauter, aaO, § 48 RdNr. 5).

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Der Drittbetroffene hat damit grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz seiner materiell-rechtlichen Rechtsposition (so für einen vergleichbaren Fall wohl auch BVerwG, Beschluss vom 17.03.1998 - 4 B 25.98 -, NVwZ 1998, 737; vgl. auch allgemein bei gänzlichem Unterbleiben des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens: Kopp/Schenke, aaO).
  • VG Stuttgart, 14.02.2006 - 2 K 622/06

    Zuständigkeitsverlagerung bei Vorhaben der Gemeinde und Drittschutz.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2006 - 2 K 622/06 - geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 5 S 1548/98

    Zuständigkeitsverlagerung auf die nächsthöhere Baurechtsbehörde bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats dienen die einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften hingegen nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (so schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.1979 - III 3858/78 - aus neuerer Zeit: Beschluss vom 05.07.1999 - 3 S 1029/99 - ebenso der 5. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.1998 - 5 S 1548/98 -, BRS 60 Nr. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99

    Zur nicht überbaubaren Grundstücksfläche; hier: dem Fußgängerverkehr gewidmetes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Um ein "Vorhaben der Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats aber nur dann, wenn die Gemeinde selbst als Bauherr auftritt, und nicht schon, wenn sie z.B. aus städtebaulichen Gründen ein Interesse an der Verwirklichung bestimmter Vorhaben hat (Urteil vom 03.12.1999 - 3 S 790/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1979 - III 3858/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats dienen die einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften hingegen nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (so schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.1979 - III 3858/78 - aus neuerer Zeit: Beschluss vom 05.07.1999 - 3 S 1029/99 - ebenso der 5. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.1998 - 5 S 1548/98 -, BRS 60 Nr. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Der Drittbetroffene hat damit grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz seiner materiell-rechtlichen Rechtsposition (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.4.2006 - 3 S 547/06 - NVwZ-RR 2007, 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20

    Zu der bauordnungsrechtlichen Frage, wann "ein Vorhaben der Gemeinde selbst"

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO, wonach anstelle einer Gemeinde als Baurechtsbehörde die nächsthöhere Baurechtsbehörde zuständig wird, wenn es sich um ein Vorhaben der Gemeinde selbst handelt, gegen das Einwendungen erhoben werden, dient auch dem Schutz des Einwenders, sofern bei der Erteilung der Baugenehmigung Ermessenserwägungen im Hinblick auf nachbarschützende materiell-rechtliche Normen anzustellen waren (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Der Zweck des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO spricht dafür, dass ein "Vorhaben der Gemeinde selbst" auch dann vorliegt, wenn das Bauvorhaben von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts errichtet wird und die Gemeinde auf die Willensentschließung dieses Unternehmens einen bestimmenden Einfluss auszuüben befugt ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Dieser wird aus den ihm zugänglichen Bauvorlagen regelmäßig weder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse erkennen noch diesen entnehmen können, welche Baurechtsbehörde die Kompetenz zur Erteilung der Baugenehmigung für sich in Anspruch nehmen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    bb) Der Senat neigt auch zu der Auffassung, dass es sich nicht nur dann um ein Vorhaben der Gemeinde selbst im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO handelt, wenn die Gemeinde als solche als Bauherrin auftritt, sondern auch dann, wenn das Bauvorhaben von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts errichtet wird und die Gemeinde auf die Willensentschließung dieses Unternehmens einen entscheidenden Einfluss auszuüben befugt ist, so dass das Vorhaben de facto als ein Vorhaben der Gemeinde selbst anzusehen ist (offengelassen im Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314).

    Ist allerdings die beigeladene Bauherrin eine vollständig im Besitz der Antragsgegnerin stehende Wohnungsbaugesellschaft oder hat diese zumindest den bestimmenden Einfluss auf deren Willensbildung, können ungeachtet der rechtlichen Verschiedenheit der Gemeinde als Baurechtsbehörde und der Beigeladenen als Bauherrin Interessenkollisionen in gleicher Weise auftreten wie bei einer rechtlichen Identität von Genehmigungsbehörde und Bauherrin (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris).

    Voraussetzung für einen erfolgreichen Nachbarrechtsstreit ist vielmehr grundsätzlich eine Verletzung materieller Abwehrrechte des Nachbarn durch die Baugenehmigung, wie sie erteilt worden ist (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 21.12.1998 - 5 S 1548/98 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 06.02.2020 - 6 K 4494/19 - juris; vgl. auch zu § 21 LVwVfG Senatsbeschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, Rn. 39 f. juris).

    Da der Zuständigkeitswechsel erfolgt, wenn gegen ein Vorhaben der Gemeinde Einwendungen erhoben werden, begründet § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO einen Anspruch des Einwenders darauf, dass seine Einwendungen unvoreingenommen geprüft werden (in diese Richtung tendierend schon Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Nachbarschutz bejahend auch Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand September 2020, § 48 Rn. 5, § 55 Rn. 77; Gassner in BeckOK - Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.01.2021, § 48 Rn. 38 f.; a.A. Schlotterbeck, LBO, Kommentar, 8. Aufl., § 48 Rn. 55).

  • VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12

    Baugenehmigung für "WaldHaus Freiburg" verletzt keine Nachbarrechte

    Soweit der Kläger die sachliche Zuständigkeit der Beklagten rügt, kommt insbesondere eine Anwendung von § 44 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG über die örtliche Zuständigkeit bei ortsgebundenen Verwaltungsakten nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nicht, auch nicht analog, auf Fälle der sachlichen Zuständigkeit Anwendung findet ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, NVwZ-RR 2007, 82; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 44 RdNr. 38 ).

    Nur durch Erhebung von Einwendungen wird der Zuständigkeitswechsel nach § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO aber erst herbeigeführt ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ).

    Abgesehen davon dient § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO nicht (auch) dem Schutz von Nachbarn ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ) und kann im Fall eines Verstoßes dagegen von diesen auch nicht für die Durchsetzung eines Aufhebungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsbegehrens angeführt werden.

    Drittbetroffene Nachbarn haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz ihrer materiell-rechtlichen Rechtsposition ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ); das setzt die Verletzung von Normen voraus, die zumindest auch drittschützende Wirkung haben.

    Und schließlich würde selbst bei einem Verstoß gegen § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO noch nicht ohne weiteres ein offenkundiger Fehler im Sinne von § 44 Abs. 1 LVwVfG vorliegen, der zur Nichtigkeit der davon betroffenen Baugenehmigung führen würde ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O., m.w.N. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, beim Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch eine sachlich unzuständige Behörde hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen dem Schutz von durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Plans betroffenen Dritten sowie demjenigen von nicht enteignend betroffenen Dritten zu differenzieren, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 3.04 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 -, NVwZ-RR 2007, 82, sind jedenfalls dann nicht erkennbar, wenn und soweit das planfestgestellte Vorhaben - wie hier - nicht planfeststellungspflichtig ist.".
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes;

    Abgesehen davon, dass die Beklagte hier gemäß § 1 Satz 1 Gaststättenverordnung - GastVO - sowohl zuständige Behörde für die Erteilung der gaststättenrechtlichen Gestattung als auch gemäß § 15 Abs. 1 LImSchG zuständige Behörde für den Erlass der immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung war, kommt es nach Auffassung der Kammer für den Erfolg der Klage der Klägerin allein darauf an, ob diese durch die in den beiden Bescheiden getroffenen Regelungen in ihrem Zusammenspiel materiell-rechtlich beschwert ist, also entweder durch den von der Musikanlage des Beigeladenen oder von den Gästen der Ausschankstelle des Beigeladenen ausgehenden Lärm unzumutbar beeinträchtigt wurde (vgl. auch zur Unbeachtlichkeit der fehlenden Zuständigkeit der Behörde bei Drittanfechtungen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - 8 B 10627/12.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 -, NVwZ-RR 2007, 82; VG Neustadt, Urteil vom 18. April 2016 - 3 K 818/14.NW -).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Der Drittbetroffene hat damit grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz seiner materiellen Rechte (vgl. VGH BW vom 25.4.2006 DÖV 2006, 656 = VBlBW 2006, 314; wohl auch BVerwG vom 17.3.1998 NVwZ 1998, 737).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 8 K 3446/10

    Rechtsschutz gegen Errichtung einer ortsfesten Funksendeanlage

    Die Kammer lässt dahinstehen, ob die Erteilung der Baugenehmigung gegen die Zuständigkeitsregelung des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO verstieß, wonach anstelle der Gemeinde als Baurechtsbehörde die nächsthöhere Baurechtsbehörde zuständig ist, wenn es sich um ein Vorhaben der Gemeinde selbst handelt, gegen das Einwendungen erhoben werden (vgl. zur Frage, ob das Bauvorhaben eines Eigenbetriebs der Gemeinde als Vorhaben der Gemeinde anzusehen ist, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 -, VBlBW 2006, 314; Sauter, LBO, Stand: Juli 2009, § 48 Rn. 19).

    Das Handeln der Beklagten kann nicht als Handeln einer absolut unzuständigen Behörde, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für den Erlass der Baugenehmigung zuständig war, bewertet werden; der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit dem Fall, dass sich eine Gemeinde gleichsam selbst die Baugenehmigung erteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 -, VBlBW 2006, 314).

    Im Übrigen ist die Zuständigkeitsvorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO nicht nachbarschützend; Zuständigkeitsvorschriften dienen jedenfalls dann nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren, wenn dem Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung zusteht, ohne dass insoweit zusätzlich Ermessenserwägungen der Baurechtsbehörde anzustellen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 -, VBlBW 2006, 314, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, beim Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch eine sachlich unzuständige Behörde hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen dem Schutz von durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Plans betroffenen Dritten sowie demjenigen von nicht enteignend betroffenen Dritten zu differenzieren, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 3.04 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 -, NVwZ-RR 2007, 82, sind jedenfalls dann nicht erkennbar, wenn und soweit das planfestgestellte Vorhaben - wie hier - nicht planfeststellungspflichtig ist.".
  • VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14

    Drittanfechtung einer durch den Bauherren nicht beantragten Baugenehmigung

    54 In Rechtsprechung und Literatur ist des Weiteren anerkannt, dass die Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren - dazu zählen u. a. die Vorschriften des Achten Teils der Landesbauordnung ( siehe hierzu die gesetzliche Überschrift dieses Teils ), also u. a. die hier maßgeblichen Vorschriften der §§ 49 ff. LBO über die Mitwirkungspflicht des Bauherrn durch Stellung eines Bauantrags - grundsätzlich nicht nachbarschützend sind ( siehe hierzu Sauter, a.a.O., § 55 RdNr. 77, Anm. zu §§ 49 ff., m.w.N.; vgl. [zur Regelung über die sachliche Zuständigkeit nach § 48 LBO] auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, NVwZ-RR 2007, 82; vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 21.01.2005, DÖV 2005, 615 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, beim Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses durch eine sachlich unzuständige Behörde hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen dem Schutz von durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Plans betroffenen Dritten sowie demjenigen von nicht enteignend betroffenen Dritten zu differenzieren, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 3.04 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 6. Juni 2007 - 7 LC 97/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 -, NVwZ-RR 2007, 82, sind jedenfalls dann nicht erkennbar, wenn und soweit das planfestgestellte Vorhaben - wie hier - nicht planfeststellungspflichtig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15

    Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung

  • VGH Hessen, 24.10.2007 - 7 TG 2131/07

    Schulrechtliche Versetzungsentscheidung; rechtliche Erfordernisse in Hessen

  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

  • VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.774

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verstoßes gegen

  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 6 K 741/17

    Baurecht: Nachbarschutz gegen Flüchtlingsunterkunft

  • VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.516

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verletzung

  • VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.520

    Kein Drittschutz gegen wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlage im

  • VG Neustadt, 18.04.2016 - 3 K 818/14

    Nachbarklage gegen Biogasanlage in Krottelbach abgewiesen

  • VG Gelsenkirchen, 06.12.2013 - 6 L 1431/13

    Nachbarschutz, Drittschutz, Zuständigkeit, Bauaufsichtsbehörde, örtliche

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2209

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2211

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2206

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 4 L 321/12

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2241

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2208

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2204

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2207

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2210

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 14 ZB 11.2203

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Würzburg, 08.07.2022 - W 5 S 22.926

    Eilantrag der Nachbarin gegen Anbau an Wohnhaus

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2014 - 9 L 552/14

    Landeplatz; beschränkter Bauschutzbereich; Planfeststellung

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2205

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2014 - 9 L 564/14

    Landeplatz; beschränkter Bauschutzbereich; Planfeststellung

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2014 - 9 L 565/14

    Landeplatz; beschränkter Bauschutzbereich; Planfeststellung

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